Vorsorge durch die Hebamme

Allgemeines zur Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme

 

Zum Kompetenzbereich der Hebamme zählt die Schwangerschaftsvorsorge ebenso wie die Geburtshilfe, die Wochenbettbetreuung und die Stillberatung.

Für all diese Bereiche ist die Hebamme ausgebildete Fachperson!

 

Außer den Ultraschalluntersuchungen (die in Deutschland nur Ärzten/innen vorbehalten sind), führen Hebammen alle notwendigen Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien  durch, um den regelrechten und gesunden Verlauf Ihrer Schwangerschaft beurteilen zu können.

Im Falle von Abweichungen vom Normalen, werde ich Sie ausführlich dazu informieren und aufklären und Sie ggf. für weitere Untersuchungen an eine Gynäkologin/einen Gynäkologen überweisen.

 

Zur Vorsorge durch die Hebamme gehört:

 

  • Feststellen der Schwangerschaft
  • Ausstellen des Mutterpasses
  • Blut-/ Urinuntersuchungen/ Screeninguntersuchungen
  • Lagebestimmung des Kindes, Bestimmung des Schätzgewichtes des Kindes mittels Leopoldhandgriffen u.a.
  • Beckenmessung
  • Hören der kindlichen Herztöne mittels Dopton oder CTG - Gerät
  • Gewichtskontrollen, Blutdruckuntersuchungen
  • Empfehlungen zur Lebensführung in der Schwangerschaft
  • Beratung und Hilfe bei dem Auftreten von Beschwerden
  • Information über möglicherweise auftretende schwangerschaftsbedingte Veränderungen
  • Information und Aufklärung zu weitergehenden Untersuchungen über die Routineuntersuchungen hinaus
  • Dokumentation der Untersuchungen im Mutterpass

 

In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt.

Ab der 32. SSW alle vierzehn Tage.

Ab dem ET alle zwei Tage.

Ab ET+7 täglich.

Schwangerschaftsvorsorge kann sowohl ausschließlich durch die Hebamme als auch ausschließlich oder im Wechsel mit Ihrer Gynäkologin/ Ihrem Gynäkologen durchgeführt werden.

Alle hier angebotenen Leistungen werden von den Krankenkassen getragen.

Ihnen entstehen keine zusätzlichen Unkosten.